Kontraindikationen


Wann und bei wem sollte Hypnose nicht eingesetzt werden?

Bitte beachten Sie, dass man für den Einsatz von Hypnose spezielle Befugnisse benötigt. Es werden keine Krankheiten diagnosdiziert oder Heilversprechen abgegeben.

Ich biete keine medizinische Behandlung an, da ich hierzu keine Befugnis als Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker habe.

Hypnose sollte grundsätzlich nicht bei folgenden Konstellationen angewendet werden:

Psychopharmaka: Diese können die Wirkung der Hypnose teilweise massiv beeinträchtigen, Antidepressiva können in manchen Fällen sogar ganz verhindern, dass überhaupt eine Trance eintritt. Eine Behandlung in diesen Fällen findet daher nicht statt.

Geistige Behinderung: Die Gehirnfunktionen sind bei diesen Klienten beeinträchtigt und die Wirkung der Hypnose ist nur schwer absehbar.

Schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, bei denen Tiefenentspannung kontraindiziiert ist: Hierzu zählt beispielsweise eine Herzinsuffizienz.

Psychosen, zum Beispiel Schizophrenie, bipolare Störungen, endogene Depressionen, Borderline-Störungen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen, insbesondere wenn Wahn oder dissoziative Symptome vorliegen.

Depressionen: Hypnose sollte nicht zur Behandlung leichter bis mittlerer und reaktiver Depressionen angewandt werden. 

Anwendungen aus dem Hypnosecoaching, Blockadenlösungen oder Anwendungen aus anderen Themengebieten sind ggf. zur Behandlung von Depressionen ungeeignet und können ungünstigstenfalls zur Verstärkung von Symptomen führen.

Alkohol-,Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit: Bei abhängigen Klienten ist die Gehirnfunktion durch den Alkohol bzw. die Drogen/Medikamente häufig stark beeinflusst. Dadurch ist die Wirkung der Hypnose massiv eingeschränkt, wird verändert bzw. bleibt ganz aus.

Zudem können unangenehme Nebenwirkungen entstehen oder Symptome wie beispielsweise drogeninduzierte Halluzinationen und Paranoia verstärkt werden.

Hier sollte Hypnose nur von Experten im klinischen Umfeld bzw. nach einem erfolgreichen Entzug in der Nachbetreuung zur Unterstützung der Abstinenz eingesetzt werden. Raucher sind hier selbstverständlich ausgenommen.

Persönlichkeitsstörungen: Die Hypnose gilt hier als wenig bis gar nicht erfolgversprechend.

Kürzlicher Herzinfarkt oder einen Schlaganfall: Bei Menschen, die gerade vor Kurzem (in den letzten Wochen) einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall erlitten hatten, besteht Gefahr, dass durch Gefäßerweiterung ein weiterer Anfall ausgelöst werden könnte.

Trombose-Patienten: Es besteht die Gefahr, dass der Thrombus in Bewegung kommt und eine Embolie auslöst.

Epilepsie: Es besteht die Gefahr, dass ein Anfall ausgelöst wird. 

Schwerwiegende Erkrankungen des zentralen Nervensystems, wie beispielsweise fortgeschrittener Morbus Parkinson: Hier besteht das Risiko, dass die Hypnose eventuell Ausfallerscheinungen verstärkt.

Schwangerschaft: Hier sollte nur mit besonderer Vorsicht und speziellen Hypnose-Techniken gearbeitet werden, die in meiner Praxis nicht angewandt werden. Schwangere werden von mir nicht hypnotisch behandelt.

Kinder und Jugendliche, wenn keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt: Beide Elternteile müssen mit der Behandlung einverstanden sein, wenn ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt.

Außerdem wird die Hypnose nicht angewandt:

bei Menschen mit Angst vor der Hypnose. (Niemand sollte überredet werden.)

bei Menschen mit religiösen Bedenken. (Ich begünstige keinen Glaubenskonflikt.)

bei Menschen, gegen die der Hypnotiseur eine starke Ablehnung verspürt. (Gerade bei der Hypnose ist dann keine Grundlage für eine vertretbare Zusammenarbeit gegeben.)

bei Menschen, bei denen generell zum beispiel beim hypn. Magenband keine Abnehm-Unterstützung anzuraten ist, beispielsweise weil sie bereits untergewichtig sind, oder bei denen das Konzept Magenband absurd erscheint, beispielsweise weil sie bereits Normalgewicht haben.

bei Menschen, die eigentlich (nachweislich) eine andere Behandlung benötigen, wie z.Bsp. bei bestimmten Hormonstörungen.


Als erschwerend für die Hypnose können sich auswirken:

Migräne: Durch Filterprobleme im Gehirn ist der Klient phasenweise oder dauerhaft übersensibel zum Beispiel gegenüber Störgeräuschen. Außerdem kann das Gehirn Probleme haben, den alarmierten Wachzustand zu verlassen. Das Gehirn ist dadurch häufig nicht in der Lage, einen Hypnose-Zustand zu erzeugen und aufrechtzuerhalten.

ADS/ADHS: Bei dieser Störung hat das Gehirn Probleme, bestimmte Frequenzen zu erzeugen. Dadurch kann es vorkommen, dass das Gehirn den Hypnose-Zustand gar nicht erreichen kann.

Starke Erschöpfung/Müdigkeit des Klienten: Der Körper neigt hier oft zum übermäßigen Entspannen bzw. zum Einschlafen. Das Gehirn kann nur bedingt eine Hypnose-Zustand aufrechterhalten.

Niedriger Blutdruck: Bei Menschen mit niedrigem Blutdruck kann der Blutdruck während der Hypnose noch weiter abfallen. Das ist in der Regel unproblematisch, da der Blutdruck sein relatives Minimum auch während der Hypnose nicht unterschreitet (keine Fälle bekannt).Dennoch haben Klienten mit niedrigem Blutdruck häufig eine erhöhte Einschlafneigung. Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass diese Klienten im Anschluss an die Hypnose genügend Zeit haben, wieder vollkommen wach zu werden, bevor sie sich in den Straßenverkehr begeben.

Hormonelle Störungen wie Schilddrüsenerkrankungen und die damit verbundene Medikation, Wechseljahrs-Hormonschwankungen u.a.


Wenn der Klient bereits anderweitig in Behandlung ist......

Es kommt regelmäßig vor, dass Klienten einen Hypnotiseur/Therapeuten mit Schwerpunkt Hypnose aufsuchen, die bereits anderweitig bei einem Arzt, Psychotherapeuten oder sonstigen Therapeuten in Behandlung sind, weil sie gerne ausprobieren möchten, ob sie ihre Behandlung mithilfe der Hypnose eventuell verkürzen oder ein Problem lösen können, das die andere Therapie bisher noch nicht lösen konnte. Hier ist darauf zu achten, dass eine Hypnosebehandlung immer im Einverständnis und im Wissen des anderen Behandlers geschieht. Schon aus berufsethischen Gründen ist es nicht vertretbar, sich einfach in die Arbeit eines anderen Behandlers ohne sein Wissen einzumischen und andererseits kommt es auch häufig vor, dass ein Klient aus Unwissenheit eine bestimmte Behandlung wie beispielsweise Hypnose wahrnehmen möchte, obwohl sein Erstbehandler gute Gründe hätte, die gegen diese Behandlung sprechen.


Bei allen anderen Anwendungen gelten keine zusätzlichen Kontraindikationen.

 
 
E-Mail
Anruf